Flyer Rechtsberatung zum Ausdrucken
KAB-Rechtsschutz im Bistum Aachen
Die Katholische Arbeitnehmerbewegung (KAB) im Bistum Aachen
gewährt ihren Mitgliedern kostenlosen Rechtsschutz auf dem Gebiet
des Arbeitrechtes und allen Gebieten, die der Sozialgerichtbarkeit
zugeordnet sind. Sie ist berechtigt, nach den Vorschriften des Rechts-
beratungsgesetzes ihre Mitglieder vor den geweiligen Gerichten*
zu vertreten.
(* Vor Arbeitsgerichten vertritt die KAB nur in erster Instanz, vor Sozialgeríchten
in allen Instanzen)
Gebiete und Aufgaben des Rechtsschutzes:
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Rechtsberatung
Rechtsberatung ist das Erteilen einer mündkichen oder schriftlichen
Auskunft einschließlich von Vorschlägen über das weitere Vorgehen.
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Rechtshilfe
Rechthilfe ist die mündliche oder schriftliche Verhandlung mit Behörden,
insbesondere Sozialversicherungsträger und Arbeitgebern.
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Rechtsvertretung
Rechtsvertretung ist die Einleitung von Widersprüchen und Durch-
führung gerichtler Verfahren vor den Arbeitsgerichten, Schlichtungs-
stellen und den Sozialgerichten.
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Referententätigkeit
ind den KAB-Gruppen und Gleiderung der KAB, in den Bildungshäusern,
außerhalb der KAB in Verbänden, Gewerkschaften, Parteien etc.
Möchten Sie die Hilfe unserer Rechtsberatung in Anspruch nehmen, wenden Sie sich für den Bezirk
Mönchengladbach an das KAB Zentrum Krefeld: 02151/315528
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